Statische und dynamische Unkenntlichmachung im Vergleich

Eine dynamische Lösung zur Anonymisierung von Videodaten kann Ihnen dabei helfen, die individuelle Privatsphäre besser zu schützen und die Frage zu klären, welche wichtigen Überlegungen zur Unkenntlichmachung in Ihrer Datenschutzstrategie für den Einsatz von Videoüberwachungslösungen berücksichtigt werden müssen.

Florian Matusek
Director, AI Strategy

Eine dynamische Lösung zur Anonymisierung von Videodaten kann Ihnen dabei helfen, die individuelle Privatsphäre besser zu schützen und die Frage zu klären, welche wichtigen Überlegungen zur Unkenntlichmachung in Ihrer Datenschutzstrategie für den Einsatz von Videoüberwachungslösungen berücksichtigt werden müssen.

Darum sollte Unkenntlichmachung ein integraler Bestandteil Ihrer Sicherheitsabläufe sein

Der Schutz von Daten und Privatsphäre wurde in den vergangenen zehn Jahren intensiv diskutiert. Das liegt daran, dass überall auf der Welt neue Datenschutzgesetze in Kraft treten, die Unternehmen für die Erfassung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten verantwortlich machen.

Von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union über den California Consumer Privacy Act (CCPA) bis hin zum kanadischen Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) und dem Personal Data Protection Act in Singapur wird das Datenschutzrecht überall neu formuliert.

Da in vielen dieser Gesetze hohe Strafzahlungen festgeschrieben sind, ist der Schutz von Daten und Privatsphäre nicht mehr bloß hübsches Beiwerk. Wenn Sie Lösungen für physische Sicherheit wie etwa Videoüberwachung, automatische Nummernschilderkennung oder verschiedene andere Sensoren nutzen, müssen Sie die richtige Balance zwischen dem Schutz Ihrer Organisation und dem Schutz der individuellen Privatsphäre finden.

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Die Rolle der Unkenntlichmachung in der Datenschutzstrategie

Die Auswahl einer Lösung mit Privacy by Design ist ein Schritt in Richtung einer besseren Einhaltung gesetzlicher Standards. Mit einer im Sinne des Datenschutzes entwickelten, zielgerichteten Lösung können Unternehmen ihre Sicherheitsabläufe durch zusätzliche Ebenen für den Schutz von Daten und Privatsphäre voranbringen.

Insbesondere bei Anwendungen zur Videoüberwachung ist eine der Ebenen, die in Frage kommt, die Unkenntlichmachung. Durch die Unkenntlichmachung zu Datenschutzzwecken können Teile eines live angezeigten oder aufgezeichneten Videos verborgen oder anonymisiert werden. Es kann auch ein Teil eines Bereichs unkenntlich gemacht werden. So kann eine Kamera, die auf den Eingang einer öffentlichen Toilette gerichtet ist, so eingerichtet werden, dass niemand bei der Nutzung der Toiletten zu sehen ist, das restliche Bild aber zu Überwachungszwecken eingesetzt werden kann. Das Überwachungspersonal kann in diesem Fall die Umgebung aktiv überwachen und dennoch die individuelle Privatsphäre respektieren.

Darum ist die Unkenntlichmachung bei der Videoüberwachung so wichtig

Statische und dynamische Unkenntlichmachung für die Videoüberwachung

Es werden zwei Arten von Unkenntlichmachung unterschieden: statisch und dynamisch.

Traditionell ist die Unkenntlichmachung eine statische Angelegenheit, bei der bestimmte Bereiche in einem Bild oder Live-Video unkenntlich gemacht werden. Diese Unkenntlichmachung findet in der Regel direkt in der Kamera statt und dient beispielsweise dazu, bei der Überwachung eines Geldautomaten zu verhindern, dass die Tasteneingaben zu sehen sind.

Bei der dynamischen Unkenntlichmachung werden alle relevanten Objekte oder sich durchs Bild bewegende Personen verschwommen oder anonymisiert dargestellt. Alles andere im Video kann wie gewohnt betrachtet und überwacht werden. Dadurch bleiben Identitäten geschützt und das Sicherheitspersonal kann dennoch sehen, was ansonsten auf dem Video passiert.
 


Darum bietet die Video-Anonymisierung den höchsten Schutz der Privatsphäre

Wenn Sie wissen, wie das Bild unkenntlich gemacht wird, können Sie die richtigen Schlüsse für Ihre Datenschutzstrategie ziehen. Das liegt daran, dass einige Anwendungen bei der Wiedergabe des Videos nur ein Overlay auf der Seite der Client-Oberfläche zeigen. Zu Archivierungszwecken wird das Originalvideo ohne Unkenntlichmachung gespeichert.

Das birgt aus Datenschutzsicht hohe Gefahren. Das Video enthält weiterhin private Informationen, die vom Server an den Client übertragen werden. Wenn jemand diese Übertragung abfängt, kann er auf alle privaten Daten zugreifen.

Aus diesem Grund ist eine dynamische Lösung zur Anonymisierung von Videos effektiver bei der Unkenntlichmachung zu Datenschutzzwecken. Die Identitäten der Personen werden aus dem unkenntlich gemachten Videostream vollständig gelöscht. Das Video kann auch unter Beibehaltung der Unkenntlichmachung exportiert werden, sodass die Vorschriften eingehalten werden.

Das nicht unkenntlich gemachte Video kann durch den Wechsel zu einem zweiten, ursprünglichen Videostream abgerufen werden. Hierbei benötigen die Benutzer jedoch die entsprechenden Zugriffsberechtigungen. Dieser zweite Stream kann in Ihrem Archiver vollständig verschlüsselt werden. Über das Netzwerk werden nur die Videosegmente übertragen, die Sie benötigen.

Durch diese Methode wird die Informationsmenge, die potenziellen Schwachstellen ausgesetzt ist, beschränkt, und Datenschutzbestimmungen können eingehalten werden.

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